Satzung

des „Freundeskreises Berger Kirche e.V.“

Präambel

Die bisherige Satzung des Freundeskreises Berger Kirche e.V. wurde von der Gründungsversammlung am 07. August1981 beschlossen. Der Verein wurde unter der Nummer VR 524 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Limburg an der Lahn eingetragen. Die Satzung soll nunmehr geändert und in einigen Punkten neu gefasst werden. Die Änderungen und die Neufassung der Satzung wurden durch die Mitgliederversammlung am 28. Mai 2019 beschlossen.

§1 Name, Sitz, Rechtsform

Der Name des Vereins ist „Freundeskreis Berger Kirche e.V.“ (nachstehend auch kurz als „Freundeskreis“ oder „Verein“ bezeichnet).
Der Verein ist beim Vereinsregister des Amtsgerichts Limburg unter der Nummer VR 524 eingetragen.
Der Sitz des Vereins ist Brechen.


§2 Zweck

Der Freundeskreis verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.“

Zweck des Freundeskreises ist die Pflege und Unterhaltung der unter Denkmalschutz stehenden Berger Kirche und die Durchführung kirchlicher und kultureller Veranstaltungen. Die Berger Kirche soll wieder mehr in den Mittelpunkt der Menschen des Goldenen Grundes gerückt werden.

Sie soll in ihrer baulichen Substanz durch Restaurierungs- und Renovierungsarbeiten erhalten bleiben und verbessert werden. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Aufbringung von Geldmittel hierfür.

Der Freundeskreis ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Freundeskreises dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Freundeskreises.


§3 Ausgaben, Vergütungen

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

§4 Mitglieder

Mitglieder des Freundeskreises können werden:

1. natürliche Personen, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben
2. juristische Personen

§5 Ein- und Austritt

Der Eintritt und Austritt erfolgen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vor-stand. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres möglich und muss ei-nen Monat vorher erklärt werden.

§6 Mitgliedsbeiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und deren Zahlungsweise werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

§7 Vorstand

Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus:

1. dem Vorsitzenden,
2. dem stellvertretenden Vorsitzenden,
3. dem Schriftführer,
4. dem stellvertretenden Schriftführer,
5. dem Kassierer,
6. dem stellvertretenden Kassierer.

Der Freundeskreis wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden alleine oder gemeinsam von 2 anderen Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes vertreten.

Weiterhin gehören dem Vorstand der jeweilige Pfarrer der Pfarrei Heilig Geist Gol-dener Grund/Lahn und ein aus Werschau stammendes Mitglied des Pfarrgemeinderates an.

Der Vorstand wird offen oder geheim von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt; jedes Vorstandsmitglied bleibt jedoch solange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.

§8 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/4 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich oder in Textform per E-Mail unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Über jede Versammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§9 Beschlussfassung

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

Ausgenommen hiervon sind:
1. Satzungsänderungen
2. Auflösung des Vereins,
die mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst werden müssen.

Die Beschlüsse sind im Wortlaut im Protokoll aufzunehmen..

§10 Auflösung

Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt sein Vermögen an die katholische Pfarrei Heilig Geist Goldener Grund/Lahn, die es unmittelbar und ausschließlich zweckgebunden zur Erhaltung der Berger Kirche zu verwenden hat.

§11 Datenschutz, Persönlichkeitsrechte

Der Verein verarbeitet zur Erfüllung der in der Satzung definierten Aufgaben und Zwecke personenbezogene Daten seiner Mitglieder. Die Daten werden darüber hinaus gespeichert und verändert. Die Daten werden im Schriftverkehr und in der Außendarstellung (Broschüren, Flyer, usw.) benutzt, dabei haben die Mitglieder das Recht die nach außen sichtbaren Daten selbst zu bestimmen.

Durch die Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung und Veränderung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung bzw. Datenverkauf sind nicht statthaft.

Jedes Mitglied hat das Recht auf
• Auskunft über seine gespeicherten Daten
• Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit
• Sperrung und Löschung seiner Daten

Durch die Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder weiter der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu. Für die Nichtzustimmung ist eine ausdrückliche Erklärung erforderlich.


§12 Inkrafttreten

Die Neufassung der Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 28.05.2019 beschlossen und tritt nach Eintragung der Neufassung im Vereinsregister in Kraft.

Hiernach tritt die Satzung vom 07.08.1981 außer Kraft. Die auf der Mitgliederversammlung vom 28.05.2019 beschlossenen Änderungen wurden in den vorstehen-den Satzungstext eingearbeitet.

Brechen-Werschau, den 28.05.2019

Kontakt

1. Vorsitzender: Kurt Schneider
Am Engelsstück 35 | 65611 Brechen
Tel.: 0 64 38 - 42 54 | Mobil: 0178 9369322

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